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Berlin, 30. März 2011 Deutscher Mieterbund:
Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland
2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt
(dmb) Mieter zahlen in Deutschland durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten zusammen, kann die so genannte zweite Miete bis zu 2,94 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Dies sind Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2009 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung mussten bei Anfallen aller Kosten 2 822,40 Euro im Jahr 2009 nur an Betriebskosten aufgebracht werden.
Regionale Unterschiede beachten Die im Durchschnitt tatsächlich gezahlten Betriebskosten liegen in den östlichen Bundesländern bei 2,17 Euro, gegenüber 2,22 Euro in den westlichen Ländern, sind damit rund 2,5 Prozent niedriger. Die deutlichsten Preisunterschiede gibt es bei der Grundsteuer und den Kosten der Müllbeseitigung. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den entsprechenden Durchschnittswerten zusammen, kommt man in den westlichen Bundesländern auf 3,01 Euro, das sind etwa 16 Prozent mehr als in den östlichen Ländern. Hier müssten 2,59 Euro pro Quadratmeter und Monat gezahlt werden.
Heizung und Warmwasser 2009 Nachdem im Abrechnungsjahr 2008 die Kosten noch um 19 Prozent gestiegen waren, fielen die Heizkosten im Abrechnungsjahr 2009 um durchschnittlich 7 Prozent, die Kosten für Warmwasser sogar um 11 Prozent. Trotz geringfügig kälterer Durchschnittstemperaturen ist 2009 der Energieverbrauch um etwa 2 Prozent zurückgegangen. Energetische Modernisierungen vieler Vermieter, aber auch sparsameres Heizverhalten der Mieterinnen und Mieter sind hierfür die Gründe. Hauptursache für die niedrigeren Heizkosten 2009 war aber die Entwicklung der Energiepreise. Heizöl war 30,7 Prozent preiswerter als 2008, und die Gaspreise lagen im Durchschnitt 1,5 Prozent tiefer. Nur die Kosten für Fernwärme stiegen um 4 Prozent an. Das bedeutet, je nach Energieträger mussten stark unterschiedliche Heizkosten gezahlt werden. Das zeigt sich auch an der unterschiedlichen Preisentwicklung im Westen und Osten. Die westlichen Bundesländer – vielfach noch mit Ölheizung – profitierten von dem drastischen Preisrückgang ganz besonders. Dagegen sind in den östlichen Ländern die Preise überwiegend stabil geblieben (Gas) bzw. sogar teurer geworden (Fernwärme). Im Ergebnis liegen – anders als noch 2008 – die Kosten der Heizung in den östlichen Ländern höher als im Westen.
Prognose 2010 Die Achterbahnfahrt bei den Heizkosten setzt sich weiter fort. Die Tendenzen des Jahres 2009 kehren sich ins Gegenteil um, vielfach wird mit deutlich höheren Heizkosten gerechnet werden müssen. Zum einen waren die Wintermonate 2010 drastisch kälter als der Winter 2009. Folge war ein spürbarer Anstieg des Energieverbrauchs im Jahr 2010 um rund 4 Prozent. Zum anderen sind 2010 die Ölpreise um 22,6 Prozent gestiegen. Die Kosten für Gas fielen dagegen um 8,6 Prozent, und auch die Kosten für Fernwärme sanken um 8,4 Prozent.
Kalte Betriebskosten 2009 Die kalten Betriebskosten, wie Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Aufzug, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Versicherung, Hauswart, Antenne/Kabel oder Sonstiges, sind 2009 „durch die Bank“ teurer geworden. Allerdings ist im Bundesdurchschnitt keine dieser Kostenpositionen sprunghaft gestiegen. Vor Ort, das heißt in einzelnen Städten und Gemeinden, kann es aber zu deutlichen Preisschwankungen gekommen sein.
Prognose 2010 Hier ist die Tendenz eindeutig. Die kalten Betriebskosten werden auch 2010 weiter steigen. Kosten für Wasser sind um 1,6 Prozent, für Abwasser sogar um 2,7 Prozent gestiegen. Strom wurde um 3,2 Prozent teurer, und Hausmeisterarbeiten, Gebäudereinigung oder sonstige Dienstleistungen rund um die Wohnung sind um 1,6 Prozent gestiegen.
Alle Betriebskostenarten im Überblick
(dmb) Nach der Betriebskostenverordnung dürfen – soweit im Mietvertrag wirksam vereinbart – nachfolgende Kosten in tatsächlich angefallener Höhe abgerechnet werden. Die hier genannten Vergleichswerte des aktuellen Betriebskostenspiegels sind Angaben pro Quadratmeter und Monat aus dem Abrechnungsjahr 2007.
Heizkosten 0,90 Euro Heizkosten müssen immer dann, wenn eine Heizungsanlage mindestens zwei Wohnungen versorgt, verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei der Heizkostenabrechnung müssen Mieter nicht nur die reinen Brennstoffkosten für Gas, Öl oder Fernwärme zahlen, sondern auch so genannte Heizungsnebenkosten, wie Betriebsstrom, Heizungswartung und Kosten für Wärmemessdienstfirmen.
Warmwasser 0,28 Euro Die Kosten für die Warmwasserversorgung werden in aller Regel ebenfalls verbrauchsabhängig abgerechnet. Hier gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Heizkostenabrechnung.
Wasser / Abwasser 0,39 Euro Zu den Wasserkosten gehören neben dem reinen Wassergeld auch die Kosten einer Wasseruhr inklusive regelmäßiger Eichkosten, Kosten der Berechnung und Aufteilung, unter Umständen auch Kosten für eine Wasseraufbereitungs- oder eine Wasserhebeanlage. In den meisten Fällen erfolgt die Abrechnung der Wasserkosten nach dem Verteilerschlüssel „Kopfzahl“ oder „Wohnfläche“. Nur im Neubaubereich muss zwingend verbrauchsabhängig anhand von Wasseruhren in den Wohnungen abgerechnet werden. Zu den Entwässerungskosten gehören die städtischen Kanalgebühren. Hierzu können aber auch die Kosten für eine private Anlage bzw. die Kosten für Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- und Sickergrube gezählt werden. Auch von der Gemeinde per Abgabenbescheid erhobene Kosten, wie Sielgebühren, Oberflächenentwässerung, Regenwasser oder Niederschlagswasser, gehören zu den Entwässerungskosten.
Grundsteuer 0,19 Euro In der Betriebskostenverordnung ist von „laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks“ die Rede, gemeint ist die Grundsteuer.
Hauswart 0,19 Euro Zu den typischen Hausmeister- oder Hauswartaufgaben gehören körperliche Arbeiten, wie zum Beispiel Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgung und des Fahrstuhls. Soweit der Hausmeister auch für Reparaturen oder Verwaltungsarbeiten im Haus zuständig ist, gehört dies nicht in die Betriebskostenabrechnung. Ist der Hausmeister auch für Gartenpflegearbeiten oder die Hausreinigung verantwortlich, dürfen diese Betriebskostenpositionen in der Regel nicht mehr eigenständig abgerechnet werden. Es sei denn, zusätzliche Arbeitskräfte oder Dienstleistungen werden als Hausreinigung bzw. Gartenpflege abgerechnet.
Müllbeseitigung 0,19 Euro Hierunter fallen die Kosten der Müllabfuhr, auch die laufenden Kosten für einen Müllschlucker, eine Müllschleuse oder andere Systeme zur Erfassung der Müllmengen. Keine Kosten der Müllbeseitigung sind es, wenn Container aufgestellt werden, um nach Umbau- oder Modernisierungsarbeiten Bauschutt abzufahren oder Sperrmüll zu entsorgen.
Aufzug 0,11 Euro Hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung und Pflege der Aufzugsanlage, der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit, einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und die Kosten einer Notrufbereitschaft. Reparaturkosten für den Aufzug sind niemals Betriebskosten.
Gebäudereinigung 0,14 Euro Das sind Kosten für die Säuberung der gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen oder Aufzug. Soweit Mieter laut Mietvertrag verpflichtet sind, die Gemeinschaftsräume selbst in regelmäßigen Abständen zu reinigen, fallen keine umlagefähigen Gebäudereinigungskosten an.
Sach- und Haftpflichtversicherungen 0,13 Euro Gemeint sind Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, Kosten der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für Gebäude, Öltank und Aufzug. Auch Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden, wie Überschwemmungen oder Erdbeben, zählen hierzu. Dagegen sind die Prämien für die Rechtsschutzversicherung oder die Hausratversicherung des Vermieters keine Betriebskosten.
Gartenpflege 0,09 Euro Das sind Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen, einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie der Neuanlegung des Rasens. Hierunter können auch Kosten für die Pflege von Spielplätzen fallen, einschließlich der Erneuerung von Sand.
Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen 0,11 Euro Die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage oder die Kosten des Betriebs des Breitbandkabelnetzes sind umlagefähige Betriebskostenpositionen.
Straßenreinigung 0,05 Euro Hierzu gehören die von der Gemeinde erhobenen Gebühren und die Kosten, die für die Säuberung der Straßen und Fußwege aufgewendet werden müssen. Auch die Kosten des Winterdienstes können hierunter fallen.
Allgemeinstrom 0,05 Euro Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche.
Schornsteinreinigung 0,04 Euro Hierunter fallen die Schornsteinfegerkosten und die Kosten der ggf. notwendig werdenden Immissionsmessungen.
Sonstige Kosten 0,05 Euro Hierunter können die Kosten für ein Schwimmbad, eine Sauna oder andere Gemeinschaftseinrichtungen im Haus fallen. Auch Prüfgebühren für einen Feuerlöscher oder die Dachrinnenreinigung sind denkbare „sonstige Betriebskosten“. Voraussetzung ist immer, dass im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, welche Kosten unter „Sonstiges“ abgerechnet werden dürfen.
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